Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.02.2004 - 12 U 112/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6198
OLG Köln, 05.02.2004 - 12 U 112/03 (https://dejure.org/2004,6198)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2004 - 12 U 112/03 (https://dejure.org/2004,6198)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 12 U 112/03 (https://dejure.org/2004,6198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschädigung eines Fahrzeugs durch von einem Betriebsgebäude herabfallende Gegenstände; Ablösung von Teilen eines Gebäudes; Folge einer fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung; Zeitungsartikel als Beweismittel für die behauptete Windgeschwindigkeit; ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Umfang der Überprüfungspflicht bei einem ca. 50 Jahre alten Eternitdach eines Gebäudes

  • RA Kotz

    Gebäudebesitzerhaftung: Umfang Überprüfungspflicht für Dach

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schaden durch herabfallende Dachplatten ersatzfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Haftung für herabstürzende Dachabdeckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 836 Abs. 1 S. 1
    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch Ablösung von Teilen eines Gebäudes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2004 - 12 U 112/03
    Nach dem Sachvortrag des Klägers haben sich am 09.07.2002 von dem Dach des Gebäudes der Beklagten Eternitplatten in Folge eines Sturmes gelöst und seinen PKW beschädigt, was zunächst einmal dafür spricht, dass diese nicht ordnungsgemäß befestigt waren (BGH NJW 1993, 1782).

    Sie mögen zwar eher ungewöhnlich sein, gleichwohl handelt es sich nicht um ein Naturereignis, mit welchem hier nicht gerechnet werden kann, wie auch der in der Entscheidung des BGH vom 23.03 1993 (BGH NJW 1993, 1782) zugrundeliegende Sachverhalt zeigt (so auch OLG Düsseldorf in NJW-RR 1992, 1440).

    Vielmehr ist auf die Sicherungserwartungen des Verkehrs abzustellen und die im Verkehr zur Gefahrenabwehr erforderliche Sorgfalt zu beachten (BGH VersR 1976, 66f; BGH NJW 1993, 1782f; BGH NJW 1999, 2593f).

    Unter den gegebenen Umständen ist die von dem Landgericht geforderte einjährige Prüfungspflicht aber nicht zu beanstanden, die, wie andere Entscheidungen zeigen, auch nicht aus dem üblichen Rahmen fällt (so in BGH NJW 1993, 1782-1784; OLG Düsseldorf MDR 2003, 630).

    Sanierungsmaßnahmen in Teilbereichen reichen nicht aus (BGH NJW 1993, 1782-1784).

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2004 - 12 U 112/03
    Wenn es sich jedoch um ein Naturereignis gehandelt hat, mit dem nach der Erfahrung des Lebens zu rechnen war, so muß das Gebäude auch so beschaffen sein, dass es diesen Windgeschwindigkeiten standhält (OLG Koblenz OLGR 2002, 446f; BGH NJW 1999, 2593f).

    Vielmehr ist auf die Sicherungserwartungen des Verkehrs abzustellen und die im Verkehr zur Gefahrenabwehr erforderliche Sorgfalt zu beachten (BGH VersR 1976, 66f; BGH NJW 1993, 1782f; BGH NJW 1999, 2593f).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 22 U 76/02

    Schadensersatzpflicht des Besitzers eines Gebäudes wegen herabfallender Ziegel

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2004 - 12 U 112/03
    Er kann insbesondere zuverlässige Fachleuten mit einer regelmäßigen Kontrolle beauftragen (BGH VersR 1976, 66-67; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 885-886 = MDR 2003, 630-631; LG Offenburg NJW-RR 2002, 596; OLG Köln NJW-RR 1992, 858f; LG Hamburg VersR 1970, 579).

    Unter den gegebenen Umständen ist die von dem Landgericht geforderte einjährige Prüfungspflicht aber nicht zu beanstanden, die, wie andere Entscheidungen zeigen, auch nicht aus dem üblichen Rahmen fällt (so in BGH NJW 1993, 1782-1784; OLG Düsseldorf MDR 2003, 630).

  • OLG Stuttgart, 23.11.2016 - 4 U 97/16

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis für mangelhafte Errichtung oder

    Deshalb spricht das Ablösen von Gebäudeteilen im Rahmen des Anscheinsbeweises grundsätzlich für eine fehlerhafte Errichtung des Bauwerks oder eine mangelhafte Unterhaltung (BGH NJW 1993, 1782 [1782]; OLG Hamm BeckRS 2010, 29594 II.2.d. = MDR 2010, 1386; OLG Köln VersR 2005, 512).

    Nach der Lebenserfahrung legt die Ablösung von Gebäudeteilen infolge von Witterungseinflüssen die mangelhafte Errichtung oder Unterhaltung nahe (OLG Köln VersR 2005, 512; OLG Hamm BeckRS 2010, 29594 II.2.d. = MDR 2010, 1386).

    In der Regel ist deshalb der Anscheinsbeweis noch nicht erschüttert, wenn die Schadenursache eine (besonders) starke Sturmböe war (BGH VersR 1999, 1424 [1425]; OLG Hamm BeckRS 2010, 29594 II.2.d. = MDR 2010, 1386; OLG Koblenz OLGR 2002, 446; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 885; OLG Rostock NJW-RR 2004, 825; OLG Köln VersR 2005, 512; LG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1541; LG Offenburg NJW-RR 2002, 596).

    Nur außergewöhnliche Naturereignisse, denen auch ein fehlerfrei errichtetes oder mit der erforderlichen Sorgfalt unterhaltenes Bauwerk nicht standhalten könnte, lassen den Anscheinsbeweis entfallen (BGH NJW 1972, 724; BGH NJW 1993, 1782 [1783]; BGH NJW 1999, 2593; OLG Hamm BeckRS 2010, 29594 II.2.d. = MDR 2010, 1386 [mehr als 13 Beaufort]; OLG Hamm OLGR 1992, 123 [7 Beaufort]; OLG Koblenz NVwZ-RR 2004, 322, 323; OLG Rostock NJW-RR 2004, 825; OLG Köln VersR 2005, 512; LG Baden-Baden VersR 2003, 517; Diehl ZfS 2011, 258).

    Insoweit gehört es zur Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, dass der Haftpflichtige einen zuverlässigen Fachkundigen mit der regelmäßigen Nachprüfung im gebotenen Umfang betraut (BGH NJW 1993, 1782 [1783]; BGH NJW-RR 1988, 853 = VersR 1988, 629 [631]; BGH VersR 1976, 66; OLG Köln VersR 2005, 512).

    Außer bei einfach aufgebauten Werken muss der Pflichtige die regelmäßige Prüfung durch zuverlässige Sachkundige durchführen lassen (BGH VersR 1976, 66; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 885; OLG Köln VersR 2005, 512).

    Konkret ist bei der Bestimmung des Maßstabs für die Überprüfung eines Dachs zu beachten, ob es sich um ein alleinstehendes Gebäude ohne Publikumsverkehr handelt (BGH NJW 1985, 2588 = VersR 1985, 666; BGH VersR 1955, 692 [693]), das Dach schon älter ist und deshalb eine erhöhte Schadensanfälligkeit besteht (OLG Hamm BeckRS 2010, 29594 unter II.2.d. = MDR 2010, 1386 [1687]), bereits zuvor Schäden vorlagen (OLG Düsseldorf, NJW 1992, 1440 [1441]), es sich um die dem Wind und Wetter ausgesetzte Seite handelt oder die Dachkonstruktion zu besonderer Schadensanfälligkeit neigt (OLG Köln VersR 2005, 512).

  • AG Berlin-Schöneberg, 10.07.2009 - 17b C 181/07

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis für eine mangelhafte

    (vergleiche OLG Rostock Urteil vom 15.9.2003 Aktenzeichen 3 U 5 8/03; OLG Köln Urteil vom 5.2.2004 Aktenzeichen 12 U 112/03 - recherchiert in Juris).
  • LG Duisburg, 04.01.2013 - 6 O 142/11

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Wohnwagens durch Herabfallen von

    Wenn es sich aber um ein Naturereignis gehandelt hat, mit dem nach der Erfahrung des Lebens zu rechnen war, so muss das Gebäude auch so beschaffen sein, dass es diesen Windgeschwindigkeiten standhält (vgl. OLG Köln DAR 2004, 396, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3506
OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03 (https://dejure.org/2004,3506)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2004 - 3 U 71/03 (https://dejure.org/2004,3506)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 3 U 71/03 (https://dejure.org/2004,3506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3569 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1391
  • VersR 2005, 512 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 19.12.1904 - VI 241/04

    Gläubigerrecht im Konkurse; K.O. §64

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03
    Insoweit greifen die Bedenken, die von Oetker (MünchKom a.a.O., Rn. 18) gegenüber der herrschenden Meinung, wonach der Ersatzpflichtige mit der Abtretung des Herausgabeanspruchs gemäß § 931 BGB Eigentümer wird (Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rn. 9; Soergel-Mertens, a.a.O., Rn. 9; Staudinger-Bittner, a.a.O., Rn. 43; RGZ 59, 367 (371)), geäußert worden sind, hier nicht Platz.
  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03
    Der Anspruch auf Eigentumsübertragung an dem Schlepper ergibt sich nicht aus dem Wandlungsanspruch des Beklagten, den der Kläger zu 2. hat verjähren lassen; vielmehr kann er nur aus einer entsprechenden Anwendung des § 255 BGB hergeleitet werden, der Ausdruck des schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots ist und verhindern soll, dass der Geschädigte einen doppelten Ausgleich erhält (Palandt-Heinrichs, a.a.O. Rn. 1; Soergel/Mertens a.a.O., Rn. 3; BGH NJW 97, 1008 f. (1012)).
  • OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03

    Zur Zulässigkeit eines TV-Spots, bei dem es sich um eine vergleichende

    Die Klägerin warb für ihre Telefondienstleistung mit einem TV-Werbespot von 30 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnung auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Verfügungsakte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu vorliegend noch das Story-Board der TV-Spot-Sendung vom 17. Januar 2003: Anlage K 5, vgl. Anlage B 1).

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist durch Urteil des Senats vom 25. März 2004 zurückgewiesen worden (OLG Hamburg 3 U 71/03).

    Auf die Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03 mit allen Entscheidungen wird Bezug genommen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03 (= Landgericht Hamburg 416 O 9/03) Bezug genommen, insbesondere auf den Werbespot, der - wie ausgeführt - auf der CD-ROM 71/03 aufgezeichnet ist (vgl. dazu Anlagen K 5 und B 1) und den der Senat in der Berufungsverhandlung betreffend das parallele Verfügungsverfahren (Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03) vorgeführt und sich mit allen Beteiligten angesehen hat.

    Diesen Werbespot hat sich der Senat - wie ausgeführt - in der Berufungsverhandlung zum parallelen Verfügungsverfahren (Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03) angesehen.

  • OLG Hamm, 27.01.2023 - 11 U 60/20

    Öffentlich-rechtliche Verwahrung; Amtshaftung; Beschlagnahme; Sicherstellung;

    Dementsprechend kann das beklagte Land grundsätzlich die Abtretung des Herausgabeanspruchs verlangen, wodurch auch das Eigentum an dem Fahrzeug gemäß § 931 BGB übergehen würde (OLG Köln, Urteil vom 27.01.2004 - 3 U 71/03, juris Rn. 4; Bittner/Kolbe , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 255 Rn. 21 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 184/03

    Zur Streitwertbewertung eines Unterlassungsantrags - Zur irreführenden

    Die Klägerin warb für ihre Telefondienstleistung mit einem TV-Werbespot von 30 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnung auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Akte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu vorliegend noch das Story-Board der TV-Spot-Sendung vom 25. Januar 2003: Anlage K 7, vgl. Anlage B 3).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2011 - 2 U 35/09

    Amtshaftung: Haftung einer Gemeinde gegenüber Dritten für Falschauskunft über die

    Nicht erforderlich ist dabei nach anerkannter Rechtsprechung der völlige Verlust des Rechts, es genügt eine Entwertung (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2004, 1391).
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 18 U 160/06

    Vorliegen der §§ 27 Abs. 3 S. 1, 183 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. einer verdeckten

    Damit oblag es dem Kläger, sich zu dem Verbleib der "Edit"-Assets substantiiert zu erklären und seinen Klageantrag gegebenenfalls entsprechend anzupassen, weil ein der A.Com insoweit gegen die Schuldnerin zustehender Anspruch auf Herausgabe der Assets an die ihr schadensersatzverpflichtete Beklagte abzutreten wäre (arg. § 255 BGB; vgl. OLG Köln - 3. Zivilsenat - NJW-RR 2004, 1391f.).
  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 203/03

    Zur Zulässigkeit der vergleichenden Preis-Werbung eines Telefondienstanbieters

    Die Beklagte warb für ihre Telefondienstleistung mit zwei TV-Werbespots, und zwar mit dem Spot "K-13" von 30 Sekunden Dauer und mit dem Spot "K-14" von 20 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnungen auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Akte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu noch die Story-Boards der TV-Spot-Sendungen, und zwar für den Spot "K-13" vom 22. März 2003: Anlage K 13 nebst Anlage B 3 Seite 1 und für den Spot "K-14" vom 23. März 2003: Anlage K 14 nebst Anlage B 3 Seite 2).
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